Pflichten des Vermieters
Meldeschein für ausländische Gäste: Was das französische Gesetz verlangt
Ja, er ist in Frankreich Pflicht, auch bei einer Buchung über eine Plattform. Jeder Gast mit ausländischer Staatsangehörigkeit ab 15 Jahren füllt ihn bei der Anreise aus und unterschreibt ihn; Sie bewahren ihn sechs Monate auf und geben ihn nur an Polizei oder Gendarmerie heraus, wenn diese ihn anfordern.
Die ganze Regel steht in drei Artikeln des französischen Gesetzbuchs über Einreise und Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht (Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile), den Artikeln R. 814-1 bis R. 814-3. Sie betreffen Hotels, Campingplätze, Ferienresidenzen und ausdrücklich die Vermieter von möblierten Ferienunterkünften und Gästezimmern. Hier erfahren Sie, was sie verlangen, was nicht, und wie Sie sich organisieren, damit niemand vor der Tür warten muss.
Wer einen Meldeschein ausfüllt
Jeder Gast mit ausländischer Staatsangehörigkeit. „Ausländisch“ meint hier jede Person ohne französische Staatsangehörigkeit: Eine Belgierin oder ein Deutscher füllt den Meldeschein genauso aus wie ein Amerikaner. Die EU-Bürgerschaft befreit nicht davon.
Ab 15 Jahren füllt jeder seinen eigenen aus. Ein jüngeres Kind wird auf dem Meldeschein des begleitenden Erwachsenen eingetragen. Ein paar Fälle aus dem Alltag:
- vier spanische Freunde, 20 Jahre alt: vier Meldescheine;
- ein französisch-italienisches Paar: ein Meldeschein, der des italienischen Partners;
- eine Schweizer Familie mit zwei Kindern von 9 und 16 Jahren: drei Meldescheine, einer pro Elternteil und einer für das ältere Kind, das jüngere wird auf dem eines Elternteils eingetragen;
- ausschließlich französische Gäste: kein Meldeschein.
Die Buchung kommt von einer Plattform? Das ändert nichts: Die Pflicht liegt beim Vermieter, nicht bei der Plattform.
Was der Meldeschein enthält – und nicht mehr
Artikel R. 814-2 legt die Liste der Angaben fest:
- Name und Vornamen;
- Geburtsdatum und -ort;
- Staatsangehörigkeit;
- gewöhnlicher Wohnsitz;
- Mobilnummer und E-Mail-Adresse;
- Anreisedatum und voraussichtliches Abreisedatum.
Der Gast füllt ihn bei der Anreise aus und unterschreibt ihn. Der Text verlangt diese Angaben, keine Passkopie. Wer Ausweise kopiert, speichert Daten, die der Meldeschein nicht verlangt, obwohl die Datenschutz-Grundverordnung vorschreibt, nur das Nötige zu erheben (Artikel 5). Je weniger Daten Sie speichern, desto weniger müssen Sie schützen.
Self-Check-in: Der Meldeschein wird vorher ausgefüllt
Die persönliche Schlüsselübergabe ist oft verschwunden, der Meldeschein ist geblieben. Am einfachsten lassen Sie ihn online ausfüllen, mit dem Online-Check-in, einige Tage vor dem Aufenthalt, und prüfen am Anreisetag, ob die Anzahl der Meldescheine der Anzahl der Gäste entspricht. Papier ist nicht vorgeschrieben: Das Gesetz sieht sogar vor, dass die Meldescheine digital übermittelt werden können.
Nehmen wir ein Paar aus Lyon, das um Mitternacht mit einem kanadischen Freund ankommt, den Code der Schlüsselbox in der Tasche. Wurde nichts vorbereitet, ist niemand da, um den Meldeschein des Freundes unterschreiben zu lassen. Mit dem Online-Check-in ist er seit drei Tagen ausgefüllt, und Sie haben ihn schon gesehen.
Ein Gast, der sich weigert, seinen Meldeschein auszufüllen – das kommt vor. Klären Sie die Frage vor der Anreise, nicht um Mitternacht vor der Tür: Schreiben Sie in Ihre Mietbedingungen, dass der Meldeschein für jeden ausländischen Gast verlangt wird, und erinnern Sie in der Nachricht vor dem Aufenthalt daran.
Sechs Monate, dann wird gelöscht
Die Meldescheine werden sechs Monate aufbewahrt (Artikel R. 814-3). Sie werden nur an Polizeidienststellen und Einheiten der Gendarmerie herausgegeben, und nur auf deren Anforderung. Es muss nichts jeden Abend, jede Woche oder jeden Monat verschickt werden. Die CNIL, die französische Datenschutzbehörde, erinnert daran, wozu sie dienen: Störungen der öffentlichen Ordnung vorbeugen, gerichtliche Ermittlungen unterstützen und Personen in deren eigenem Interesse suchen.
Nach sechs Monaten rechtfertigt nichts mehr ihre Aufbewahrung: Löschen Sie sie, auch auf Papier. Beschränken Sie in diesen sechs Monaten, wer Zugriff hat. Die Reinigungskraft muss das Geburtsdatum der Gäste nicht kennen, der Eigentümer nicht ihren Wohnsitz. Die CNIL erinnert auch daran, dass die Gäste über ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung dieser Daten informiert werden müssen: Ein Satz im Formular genügt.
Merken Sie sich: ein Meldeschein pro ausländischem Gast ab 15 Jahren, bei der Anreise ausgefüllt und unterschrieben, sechs Monate aufbewahrt, nur an Polizei oder Gendarmerie auf Anforderung herausgegeben, dann gelöscht.
Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Ein einziger Meldeschein für die ganze Gruppe, auf den Namen der Person, die gebucht hat: Jeder ausländische Gast ab 15 Jahren hat seinen eigenen.
- Meldescheine für französische Gäste: Das Gesetz verlangt sie nicht, das sind überflüssige Daten.
- Passfotos, per Messenger an den Eigentümer oder das Team geschickt: Der Meldeschein genügt, und diese Fotos bleiben danach auf Smartphones, die Sie nicht kontrollieren.
- Meldescheine, die jahrelang „für alle Fälle“ aufbewahrt werden: sechs Monate, dann wird gelöscht.
- Meldescheine, die unaufgefordert an die Gendarmerie geschickt werden: Sie fordert sie an, wenn sie sie braucht, nicht vorher.
Wenn eine Agentur den Empfang übernimmt
Der Text richtet sich an den Vermieter. In der Praxis lässt oft die Agentur die Meldescheine ausfüllen, weil sie die Anreisehinweise verschickt und mit den Gästen spricht. Halten Sie es im Vertrag mit dem Eigentümer fest: wer die Meldescheine ausfüllen lässt, wo sie aufbewahrt werden, wer sie nach sechs Monaten löscht und wer antwortet, wenn die Gendarmerie sie anfordert.
Denken Sie auch an die Wochen, die der Eigentümer selbst vermietet, ohne Sie: Für diese Aufenthalte bleibt die Pflicht bei ihm. Ein Satz im Vertrag verhindert, dass er die Regel erst bei einer Kontrolle entdeckt.
Häufige Fragen
Muss ein Gast aus der Europäischen Union den Meldeschein ausfüllen?
Ja. Der Meldeschein betrifft jede Person ohne französische Staatsangehörigkeit, auch Bürger der anderen EU-Länder.
Muss ich die Meldescheine an die Polizei schicken?
Nein. Sie bewahren sie sechs Monate auf und geben sie nur dann an Polizei oder Gendarmerie heraus, wenn diese sie anfordern.
Darf man eine Passkopie verlangen?
Das Gesetz verlangt sie nicht: Der Meldeschein genügt. Wer eine Ausweiskopie aufbewahrt, speichert Daten, die er nicht braucht – und für die er dann verantwortlich ist.
Quellen
- Artikel R. 814-1 des Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile, Légifrance (auf Französisch).
- Artikel R. 814-2 desselben Gesetzbuchs, Légifrance (auf Französisch).
- Artikel R. 814-3 desselben Gesetzbuchs, Légifrance (auf Französisch).
- Ausländische Touristen in Frankreich: Ist der „Meldeschein“ in Tourismusbetrieben rechtmäßig?, CNIL (auf Französisch).
- Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 5, CNIL (auf Französisch).
Regeln geprüft am 23. Oktober 2026 auf Légifrance. Die Artikel R. 814-1 bis R. 814-3 haben am 1. Mai 2021 den früheren Artikel R. 611-42 ersetzt: Eine Seite, die noch diese Nummer nennt, ist wahrscheinlich nicht mehr aktuell.
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